Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)
Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)
Am 19.01.2022 kamen die Vorstände der LAG SH Sachsen im Selbsthilfenetzwerk Sachsen zu ihrer ersten Versammlung im neuen Jahr zusammen. Das derzeit vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen wurde gleich genutzt, um den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herr Michael Welsch einzuladen.
Dieser kam der Einladung mit Freude nach und bedankte sich für die kurzfristige Möglichkeit einer gemeinsamen Besprechung in Präsenz.
Herr Welsch wurde begleitet von Frau Miroslawa Müller, der Ansprechpartnerin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bürgeranliegen des Landesbeauftragten.
Die LAG SH Sachsen war vertreten durch den Vorsitzenden Immo Stamm, dessen Stellvertreter Martin Manfred Börngen, der Schatzmeisterin Roselore Sickert, dem Vorstandsmitglied Thorsten Gruner sowie dem Koordinator der Geschäftsstelle, Thomas Nauman.
Einleitend nahm Herr Welsch die Möglichkeit wahr, seinen Werdegang darzustellen und zeigte sich dankbar, dass die Wahl zum Inklusionsbeauftragten letztlich auf ihn gefallen ist. Als Geschäftsstellenleiter und Referent des bisherigen Beauftragten Herrn Pöhler lag die fachliche Eignung nahe. Seitens der LAG-Vorstände gab es an der Wahl nichts zu bemängeln. Dafür, dass der Prozess der Amtsnachfolge für den vorher ehrenamtlich tätigen Herrn Pöhler einige Zeit in Anspruch nahm, lag die finale Entscheidung eigentlich auf der Hand.
Grundsätze
Herr Welsch verwies noch einmal ausdrücklich auf die neue Bezeichnung des Amtes und deren Bedeutung für sein künftiges Wirken: Als Landesbeauftragter für Inklusion sieht er sich den Maßstäben der UN-BRK verpflichtet.
Stichwort Pflicht: Als Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung verwies er auf das in der Verfassung des Freistaates bereits seit 30 Jahren verankerte Staatsziel, auf gleichwertige Lebensbedingungen auch für Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.
Herr Welsch präsentierte seine thematischen und methodischen Vorstellungen, wie er den bestehenden Zielen als nun hauptamtlich tätiger Beauftragter begegnen möchte.
Eine besondere Rolle spielen für ihn hierbei Menschen mit seltenen Erkrankungen und speziellen Bedarfen, so zum Beispiel Menschen mit Autismus. Ein Beispiel ist hier die Verstetigung des Angebotes zur Nachtdialysebehandlungen.
In Ergänzung zur Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen strebt Herr Welsch die Auseinandersetzung mit den kommunalen Beiräten an. Auch dem Austausch mit Verbänden und Vereinen soll eine größere Bedeutung zukommen.
Privatwirtschaft und Arbeit
Für die Umsetzung von Inklusion innerhalb der Privatwirtschaft, für die es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt, wurden Zielvereinbarungen mit Unternehmen als methodische Möglichkeit diskutiert. Weil Verbände hier das Recht haben, von Unternehmen angehört zu werden, könnten zumindest Gedankenprozesse in Gang gesetzt werden.
Im Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderungen wurde der Schwerpunkt „Budget für Arbeit“ angeführt. Diese Möglichkeit zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird in Sachsen immer noch viel zu wenig genutzt. Als möglicher Grund wurden hierbei unzureichende Beratungsstrukturen herausgearbeitet. Abhilfe könnten verbesserte Beratungskompetenzen für den KSV schaffen, damit dieser auch zu Leistungen rät, die nicht in seinen Bereich fallen. Die Vorstände der LAG SH Sachsen stellten in Aussicht, dass dieses Thema auf Arbeitsebene stärker besetzt werden soll.
Mobilität
Einen großen Teil des Austausches nahm der Bereich Mobilität ein. Um diese so zu gestalten, dass sich Menschen mit Behinderung selbstbestimmt im öffentlichen Raum bewegen können, sollten z. B. auch Taxiunternehmen stärker in den Fokus genommen werden. Mittels Investitionszulagen und entsprechender Zielvereinbarungen könnte so eine brauchbare Alternative in Ergänzung zu den „Behindertenfahrdiensten“ entstehen. Diese würde dadurch wiederum Entlastung erfahren. Die Anregung, Mobilität umfassender und inklusiver zu denken, wird in die Unterarbeitsgruppe Mobilität eingetragen, welche derzeit die Ziele für die Fortschreibung des Sächsischen Aktionsplanes definiert.
Barrierefreiheit
Auch das Thema Barrierefreies Bauen fand in der gut anderthalbstündigen Unterhaltung Platz. Um Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern, wurde über Möglichkeiten struktureller Zusammenarbeit sowie Ressourcenbündelung und -ausbau gesprochen.
Zur Verbesserung medizinischer Inklusion soll die Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer intensiviert werden. So soll zum Beispiel das Antragsaufkommen von Arztpraxen im Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“ erhöht werden. Der Stand von teilweise null Anträgen in den Kommunen im zurückliegenden Jahr wurde von allen als sehr enttäuschend bewertet.
Ausblick
Im Ergebnis des Gespräches konnte auf viele gleiche inhaltliche Schnittmengen zurückgeblickt werden. Die Vorhaben voranzubringen kann nur im Miteinander effektiv möglich sein. Weiteren anregenden und regelmäßigen Austausch bekundeten sowohl der Inklusionsbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung als auch die Vorstände der LAG SH Sachsen e. V.
Neben der inhaltlichen Bedeutung des Treffens wurde auch wieder deutlich, wie wichtig und fruchtbar der Austausch von Angesicht zu Angesicht ist.
Autor: Daniel Pech
Bild zur Meldung: Landesbeauftragter für Inklusion (SH-NEWS 2022/014 vom 20.01.2022)