Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)
Psychische Belastung am Arbeitsplatz (SH-NEWS 2022/004 vom 12.01.2022)
(www.eu-schwerbehinderung.de/red; pec) Seit vielen Jahren wird durch die Krankenkassen und Rentenkassen darauf hingewiesen, dass immer mehr Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), also Erkrankungen wie Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen, erwerbsunfähig werden.
Trotz dieser Hinweise scheint sich nicht viel getan zu haben um beispielsweise die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen so zu optimieren, dass psychische Belastungen vermieden werden. Gesetzliche Grundlagen existieren hierzu, trotz zunehmender psychisch bedingter Erkrankungen, die oft in die Erwerbsunfähigkeit führen, nicht. Gerade in der Pandemie zeigt sich das am Beispiel der Pflegekräfte besonders deutlich, wie sich die psychischen Belastungen auf die Gesundheit auswirken. Langfristig könnte die Situation sogar problematisch werden und ganze Branchen durch psychische Belastungen in Personalnot bringen, wie es bereits heute in der Pflege zu beobachten ist. Psychische Erkrankungen führen oft sogar dazu, dass die Menschen auf dauerhafte Unterstützung angewiesen sind. Weniger bekannt ist der oft bestehende Anspruch für psychisch erkrankte, dass diese oft auch als Schwerbehinderung anerkannt werden.
Die Debeka hat hierzu ein paar Beispielzahlen publiziert, die diese Problematik gut veranschaulichen.
Psyche wichtiger Grund
Die Anzahl psychischer Erkrankungen als Hauptursache für Berufsunfähigkeit schwankt seit Jahren zwischen 40 und 45 Prozent und war in den Jahren 2019 und 2020 wieder rückläufig. Eine Auswertung der Daten in der Debeka Krankenversicherung ergab für denselben Zeitraum eher einen minimalen Anstieg von psychischen Behandlungen im ambulanten Bereich sowie wahlärztlichen Bereich im Krankenhaus. Für das Jahr 2019 waren es mit ca. 878.400 Behandlungen 3,27 Prozent mehr und für das Jahr 2020 noch einmal 1,7 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr. Ob sich diese Entwicklung in der Berufsunfähigkeit niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind damit bisher noch nicht erkennbar oder bestätigt.
Leichter Anstieg bei Zweit- und Dritt-Ursache
Laut Debeka hat der Anteil des Bewegungsapparates als Ursache für Berufsunfähigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte (von 2019 insgesamt 12,6 Prozent) leicht zugenommen. Neubildungen – also bösartige und gutartige Tumore – als Grund stiegen leicht um 1,2 Prozentpunkte (von 2019 insgesamt 15,6 Prozent).
Mehr Rente an mehr Menschen gezahlt
63,3 Millionen Euro Rente (Vorjahr: 61,7 Millionen Euro) zahlte die Debeka im Jahr 2020 insgesamt an Menschen, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen. Damit entrichtete die Debeka knapp 2,5 Prozent mehr Rente für Berufsunfähigkeit als im Vorjahr. Empfänger waren knapp 7.500 Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – verrichten konnten. Davon waren ca. 6.670 Vollinvalide (Vorjahr: ca. 6.450) und 819 Teilinvalide (Vorjahr: 788).
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