Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)
Sächsischer Landesbeirat (SH-NEWS 2021/105 vom 12.11.2021)
(SLB/ red; pec) Die Mitglieder im Landesbeirat (kurz SLB) tauschten sich auf ihrer Onlinesitzung unter anderen zu ihrer Arbeit in den Unterarbeitsgruppen aus. Als maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung wirkt der Landesbeirat in diesen Gruppen mit. Das Sozialministerium hat fünf Unterarbeitsgruppen (UAG) gebildet, um den Aktions- und Maßnahmenplan vom Freistaat Sachsen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortzuschreiben. Die ersten zwei UAG-Sitzungen fanden bereits statt.
Die beteiligten SLB-Mitglieder in den UAGs berichten, dass es viel Vorbereitung bedarf, um den entsprechenden Input liefern zu können, eine hohe Fachlichkeit und ein starkes Auftreten gefragt sind. Gleichzeitig ist es eine bedeutende Aufgabe im Ehrenamt, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen einzubringen. In den UAG wirken auch andere Beteiligte, zum Beispiel aus den sächsischen Ministerien mit. Gemeinsam werden Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Die Arbeit in den UAG läuft bis Juli 2022.
Einzelne Mitglieder haben zudem in der Sitzung berichtet, dass Eltern mit Behinderung und deren Kinder häufig Diskriminierung durch Ämter erfahren. Der Beirat wird im kommenden Jahr das Problem stärker und ausführlicher besprechen und Gespräche mit Entscheidern suchen.
Der Landesbeirat kommt in neuen Jahr am 13. Januar 2022 online zusammen.
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