Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)
Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)
Es bleibt noch viel zu tun
(LAG/az) Im Jahr 2015 stärkte der Gesetzgeber die Gesundheitsförderung mit dem Präventionsgesetz. Damit sollten alle Menschen – vom Kleinkind bis zum Greis – in ihrem Gesundheitsverhalten und den Verhältnissen positiv beeinflusst werden. Auch in der UN-Behindertenrechtskonvention ist niedergeschrieben, dass Gesundheitsleistungen, inkl. Präventionsmaßnahmen, für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen. Gerade die vulnerablen Gruppen der chronisch kranken und behinderten Menschen werden in der (betrieblichen) Gesundheitsförderung noch viel zu wenig berücksichtigt. Sicher erfordert die Vielfältigkeit der Erkrankungen und Behinderungen eine individuelle Betrachtung der (Arbeitsplatz-) Situation, welche von Fall zu Fall auch komplexer sein kann. Ziel sollte jedoch sein, dass die Teilhabe gestärkt wird. Hier besteht Handlungsbedarf!
Erste Ansätze für inklusive Gesundheitsmaßnahmen im Sinne der Prävention sind bereits vorhanden
Beispielsweise:
QualiPEP – Qualitätsorientierte Prävention und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege:
Ist ein Projekt des AOK Bundesverbandes im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit mit voll-/teilstationären Pflege-/ Wohneinrichtungen. Zielgruppe sind Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und das Pflegepersonal. Ziel ist die Verhältnis- und Verhaltensprävention mit nachhaltigen Maßnahmen zu fördern. Projektzeitraum war Mai 2017 bis April 2021. Das Handbuch mit allen weiterführenden Informationen und Bewertungsbögen ist kostenfrei zugänglich unter:QualiPEP | Engagement | AOK-Bundesverband (aok-bv.de)
Projekt GESUND! – Gesundheitsförderung mit Menschen mit Lernschwierigkeiten:
Ist ein Projekt der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, dem Verband der Ersatzkassen und der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Bezirk Berlin-Lichtenberg zur Gesundheitsförderung für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die erste Förderphase lief von September 2015 bis Juni 2016. Die zweite Phase Februar 2018 bis Januar 2021. Weiterführende Informationen, Arbeitshilfen und Teilprojekte sind unter anderem hier zu finden: GESUND! – Der Forschungsverbund PartKommPlus
Beide Projekte handelten ganz im Sinne der Selbsthilfe „nicht ohne uns über uns“ und haben die Zielgruppen in ihre Projekte eingebunden um diese partizipativ und empowernd zu entwickeln.
Weitere Ansätze für Präventionsangebote
Die Berufsgenossenschaft hat zusammen mit der Unfallkasse die Kampagne „kommitmensch“ ins Leben gerufen. Zentrale Themen sind die Bewusstseinsbildung, barrierefreie Arbeitsplätze und Partizipation. Zur Umsetzung dieser Handlungsfelder werden Handlungshilfen zur Verfügung gestellt. Der Link zur Website: kommmitmensch: Inklusion
Auch die Integrationsämter sind gesetzlich dazu angehalten die berufliche Teilhabe zu sichern und zu erhalten (§§ 49-63 SGB IX). Sie können mit Hilfen zur Anpassung des Arbeitsplatzes eine gute Verhältnisprävention ermöglichen.
An dieser Stelle soll auch auf ein Projekt des GKV-Bündnisses für Gesundheit aus 2017 verwiesen sein, mit dem Titel „Durchführung einer Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung“. Darin werden 28 gute Beispiele guter Praxismodelle aufgeführt, wobei sich nur eines davon mit betrieblicher Gesundheitsförderung befasst. Den Link zu den Ergebnissen mit den Praxisbeispielen finden Sie hier: GKV-Bündnis: Publikation (gkv-buendnis.de)
Es bleibt noch viel zu tun
Es wird ersichtlich, dass noch viel Entwicklungspotenzial in diesem Thema steckt und auch die Akteure selbst zu wenig mit den Möglichkeiten vertraut sind.
Kennen Sie innerhalb von Sachsen gute Beispiele aus der Praxis oder ein Projekt was sich besonders mit der betrieblichen Prävention für Menschen mit Behinderung beschäftigt? Dann schreiben Sie uns gerne an!
Bild zur Meldung: Prävention für Menschen mit Behinderung (SH-NEWS 2021/058 vom 09.07.2021)