Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)
Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)
(PM/ red., pec) Die öffentlichen Stellen des Freistaats Sachsen und viele vom Freistaat finanzierte Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Aber was bedeutet eigentlich digitale Barrierefreiheit? Bei welcher Stelle kann man sich melden, wenn man auf Barrieren stößt?
Zu diesen Fragen wird die neu gegründete sächsische Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik in einer Auftaktveranstaltung Antworten geben. Die Veranstaltung findet anlässlich des 10. Aktionstages zur digitalen Barrierefreiheit „Global Accessibility Awareness Day“ als Videokonferenz statt und will Nutzerinnen und Nutzer für ihre Rechte im Bereich digitale Zugänglichkeit sensibilisieren. Neben einer Einführung in die Arbeit der Durchsetzungsstelle gibt es zwei Vorträge zur digitalen Barrierefreiheit im Alltag mit einer anschließenden Fragerunde.
Datum:
- 20.05.2021 (Donnerstag) 10:00 – 12:30 Uhr
Ort:
- Online nach Anmeldung (Videokonferenzsystem Zoom)
Dozent:innen
- Birgit Kaiser (Verein Blinder und Sehbehinderter Aue-Schwarzenberg e.V.),
- Anni Sappinen (Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik),
- Johannes Fischer (Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik)
Inhalte
- Wie kann die Kontaktaufnahme mit einer öffentlichen Stelle zum Thema digitale Barrierefreiheit erfolgen?
- Was sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle und wie kann sie mir als Nutzer*in oder Verband helfen?
- Was gilt als Barriere im digitalen Bereich im Rahmen des Sächsischen Barrierefreie-Websites-Gesetzes?
Zielgruppe
Nutzerinnen und Nutzer von Websites und Apps öffentlicher Stellen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind; Verbände von Menschen mit Behinderungen; Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen; Angestellte der öffentlichen Stellen; Personen die sich für digitale Barrierefreiheit interessieren
Methoden
Vortrag, moderierte Fragerunde
Um Anmeldung wird gebeten.
Veranstalter:
Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 2 BfWebGE-Mail:
Tel.: +49 351 564-12166
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Bescheid, welche Bedarfe Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit des Angebotes haben; z.B. Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftdolmetschung.
Weitere Informationen zum Termin finden Sie unter diesem Link
Bild zur Meldung: Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (SH-NEWS 2021/034 vom 28.04.2021)