Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (SH-NEWS 2020/071 vom 21.08.2020)
(PM DGB; Red./pec) Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, legte dem Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) am 21. Juli 2020 einen Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes vor. Der DGB bezieht dazu nun Stellung. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) bemängelte bereits im Frühjahr 2019 in einer Stellungnahme die Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Der damals angemerkte Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Untertitelqualität und die Verfügbarmachung besteht nach wie vor, denn an der ungenauen Formulierung in § 47 (Barrierefreie Fassung) hat sich nichts geändert. Dort heißt es weiterhin, dass barrierefreie Fassungen von Filmen „in geeigneter Weise und in angemessenem Maße“ zugänglich gemacht werden müssen. Gleiches gilt für § 134 und § 135, die sich auf die Förderung von Umbaumaßnahmen beziehen.
In der Praxis werden die barrierefreien Fassungen derzeit nur über Zusatz-Technik wie Apps angeboten. Das mag für manche Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen eine „geeignete Weise“ sein, schließt aber alle Menschen aus, die kein Smartphone besitzen oder an der technischen Lösung keinen Gefallen finden. Die einzige für alle Gehörlosen universell einsetzbare und angenehme Lösung sind offene Untertitel auf Leinwand, wie man sie von „OmU“(Original mit Untertiteln)-Vorstellungen kennt.
Die vollständige Stellungsnahme des DGB finden Sie hier: Stellungnahme des DGB
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